Freitag, 26 August 2022

Neue Graduierungsordnung geht an den Start

Die neuen Urkunden zum 8. Kyu jetzt lieferbar Die Informationen und Inhalte zur neuen Graduierungsordnung des Deutschen Judo-Bundes (DJB) sind seit einigen Wochen veröffentlicht. Jetzt gehen wir kurz nach den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen an den Start und können unseren Vereinen die neue Urkunde zum 8. Kyu-Grad (weiß-gelber Gürtel) vorstellen. Diese ist ab sofort bei der NWJV-Geschäftsstelle zum Stückpreis von 4,00 Euro (3,74 Euro zzgl. MWST.) erhältlich.

Der Einstiegsgürtel im Verein

Im Verein können die Judoka den 8. Kyu zukünftig bereits nach kurzer Zeit (Probetraining) erwerben. Danach geht es mit dem neuen Grundprogramm ab 7. Kyu (Gelbgurt) weiter.

Der Eintrag des 8. Kyu in den Judopass erfolgt durch den Kyu-Prüfer mit Kyu-Prüfer-Stempel (ohne Prüfungsmarke). Hierbei muss der auf der neuen Urkunde aufgedruckte Code in den Judopass übertragen werden. Die Kombination Kyu-Prüfer-Stempel und Code (ohne Prüfungsmarke) dokumentiert den Erwerb nach der neuen Graduierungsordnung.

Die Judoka werden bei der Graduierung zum 8. Kyu wie bisher auf einer Prüfungsliste erfasst. Diese wird an den zuständigen Kreis-Dan-Vorsitzenden (KDV) geschickt. Eine vorherige Prüfungsanmeldung an den KDV ist bei der Vergabe des 8. Kyu nach der neuen Graduierungsordnung nicht erforderlich.

Der Einstiegsgürtel außerhalb des Vereins

Auch die Judoka, die nach der neuen Graduierungsordnung außerhalb des Vereins (z.B. bei Aktionstagen, in Schulen, etc.) den 8. Kyu erhalten, werden auf einer Prüfungsliste erfasst.

Um die Kooperation mit den Vereinen zu stärken, werden die Urkunden zum 8. Kyu immer über einen Partnerverein beim NWJV bestellt. Die Prüfungsliste wird über den Kooperationsverein an den zuständigen Kreis-Dan-Vorsitzenden (KDV) geschickt.

Alte Prüfungsordnung

Wer noch nach der alten Prüfungsordnung seinen 8. Kyu erwirbt (Übergangszeit bis spätestens 31.12.2023), erhält weiterhin einen Passeintrag mit Kyu-Prüfungsmarke.

Teilnahme an Wettkämpfen

Die Teilnahme an Wettkämpfen für Judoka, die den 8. Kyu nach der neuen Graduierungsordnung erworben haben, ist nicht möglich (Passeintrag mit Code ohne Prüfungsmarke). Teilnahmevoraussetzung ist in diesem Fall der 7. Kyu (Gelbgurt).

Judoka, die den 8. Kyu nach der alten Prüfungsordnung erworben haben, dürfen an Wettkämpfen teilnehmen (Passeintrag mit Prüfungsmarke).

Dabei geht es um den Schutz der Judoka, die nach der neuen Graduierungsordnung ja geringere Kenntnisse haben als nach der alten Ordnung.

Die neue Prüfungliste zur neuen Graduierungsordnung sowie die Bestellscheine zur neuen und alten Graduierungsordnung im Exce-Format können auf der NWJV-Seite heruntergeladen werden. Die Prüfungsliste als ausfüllbares PDF-Dokument sowie das Plakat zum 8. Kyu sind unten angehängt.

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