Kata in der Kyu-Prüfungsordnung
Erläuterungen des Arbeitskreises Kata des NWDK zur Aufnahme der Übungsform Kata in die neue Kyu-Prüfungsordnung
Im diesjährigen Juli-Heft des „budoka“ erschien der Bericht über das Projekt „Jugend trainiert Kata“. In jenem Bericht sind die Überlegungen des NWDK wiedergegeben worden, warum es aus der Sicht des NWDK wichtig ist, Kata zum Gegenstand der neuen Kyu-Prüfungsordnung (KyuPO) zu machen und der diesbezügliche Beschluss des DJB ein guter Beschluss ist. Zum anderen wurden kurz die Probleme skizziert, die das NWDK im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kata als zukünftigem Bestandteil des regelmäßigen Trainings sieht.
Nachstehend gebe ich nun den Bericht des Arbeitskreises Kata des NWDK wieder, dessen Inhalt der NWDK-Präsident gebilligt hat. Der Inhalt ist also für alle Beteiligten verbindlich. Schließlich hat mir der Arbeitskreis seinen Bericht zur Redaktion zugeleitet. Inhaltlich habe ich alles übernommen. Dort, wo es mir zur Verdeutlichung wichtig erschien, habe ich mir Kommentierungen erlaubt, die ich als solche in Kursivschrift kenntlich gemacht und die ich mit dem NWDK-Lehrwart besprochen habe.
A. Inhalte
Die zur Zeit gültige KyuPO gestattet bei der Demonstration bestimmter Wurftechniken „eine Form von ....“. Diese Regel soll mit der neuen KyuPO abgeschafft werden. So soll also in dem neuen Kyu-Prüfungsfach Kata „eine Form von“ nicht eingeführt werden.
Die Prüflinge zum 3. Kyu-Grad müssen die Gruppe Koshi-waza, die zum 2. Kyu-Grad die Gruppe Ashi-waza und die Prüflinge zum 1. Kyu-Grad die Gruppe Te-waza zeigen. Es muss jeweils nur eine Gruppe gezeigt werden.
Die Trainer bzw. Übungsleiter sollen die Wurfgruppen den Prüflingen inhaltlich so vermitteln, wie dies üblicherweise bei der Vorbereitung auf Dan-Prüfungen und Kata-Meisterschaften geschieht. Das Grußzeremoniell zu Beginn und am Ende der Kata, die Techniken bzw. Prinzipien und der Bewegungsablauf sollen also im Gesamtzusammenhang gelehrt werden.
Bei der Bewertung des Ganzen dürfen Zugeständnisse eingeräumt werden. Für die Erfüllung von Anforderungen und das Zugestehen von Abweichungen soll folgendes gelten:
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Die Würfe „einer Seite“ sollen korrekt demonstriert werden. Für die Demonstration der „anderen Seite“ dürfen Abweichungen zugestanden werden, wobei aber Technik, Prinzip und Ablauf erkennbar sein müssen.
Kommentierung: Die Würfe sind wie bei der Nage-no-kata üblich zuerst rechts und dann links auszuführen. Es gibt keine Präferenz für die korrekte Ausführung einer bestimmten Seite.
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Das Grußzeremoniell zu Beginn und am Ende der Kata soll ebenso gut erkennbar sein wie der Eröffnungsschritt, das Angreifen und das Aufstehen. Was den zeitlich/räumlichen Ablauf der Demonstration angeht, so sollte nicht erwartet werden, dass dieser den Prüflingen bei der Prüfung auch korrekt gelingt. Im Training soll aber darauf geachtet werden, dass der korrekte zeitlich/räumliche Ablauf der Demonstration vermittelt wird.
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Das Gehen darf in der normalen Form erfolgen, also in der Form Ayumi-ashi. Die Füße schleifen dabei nicht; sie überholen sich in normaler Weise. Dies gilt nicht bei den Wurfausführungen.
Kommentierung: Der Fuß-Nachstell-Schritt, also die Form Tsugi-ashi, wird nur bei den Wurfausführungen verlangt. Die vorderen Fußballen schleifen dabei über die Matte und die Füße überholen sich nicht. Für Toris und Ukes Gehbewegungen beim Einmarsch oder aufeinander zu darf die Form Ayumi-ashi toleriert werden.
B. Zeitplan
Bis Ende 2004 werden die Bezirks-Kata-Beauftragten (BKB) die Schulung der Referenten (Multiplikatoren) abschließen; die Multiplikatoren werden von den Kreis-Dan-Vorsitzenden (KDV) benannt. Hierfür werden die BKB den KDV Schulungstermine anbieten, zu denen die KDV ihre Multiplikatoren einladen. Nach Abschluss der Schulung der Multiplikatoren können/müssen diese mit der Schulung der Übungsleiter/Trainer der Vereine in den Kreisen beginnen; die BKB bieten den Multiplikatoren dazu ihre Unterstützung an. Die KDV laden die Übungsleiter/Trainer der Vereine zu den Schulungsmaßnahmen ein.
C. Lizenzen
Über die Schulungsmaßnahmen der Übungsleiter/Trainer hinaus wird in den Kreisen auch eine Schulung der Kyu-Prüfer erfolgen. Alle Kyu-Prüfer müssen an diesen Schulungen teilnehmen, wenn sie ab dem 1.8.2005 Prüfungen zum 3., 2. oder 1. Kyu-Grad abnehmen möchten.
Zu der bislang praktizierten Ausnahme, dass Dan-Prüfer „automatisch“ die Kyu-Prüfer-Lizenz besitzen und sie insoweit nicht an der Schulung der Kyu-Prüfer teilnehmen müssen, wird noch gesondert Stellung genommen.
Was die neue KyuPO in ihrer Gesamtheit angeht, so werden hierzu gesonderte Schulungsmaßnahmen erfolgen.
Michael Holte
NWDK-Pressewart