WICHTIG! Dan-Prüfungsteilnehmer/innen PDF Drucken E-Mail

Konto "NWDK-Prüfungswesen" bei der Sparda-Bank West,

Kto-Nr. 100 222 11 33, BLZ 360 605 91


Seit dem 01.08.2009 ist für Dan-Prüfungen im NWDK verbindlich festgelegt:
"Teilnehmerbeiträge für Dan-Prüfungen im NWDK sind drei Wochen vor dem angestrebten Prüfungstermin auf das Konto "NWDK-Prüfungswesen" bei der Sparda-Bank West, Kto-Nr. 100 222 11 33, BLZ 360 605 91, mit dem Verwendungszweck "Teilnehmername, Dan-Prüfung am ... in ...." zu überweisen.

Eine Einladung zur Dan-Prüfung erfolgt nur, wenn die Teilnehmerbeiträge mindestens 14 Tage vor dem angestrebtem Prüfungstag auf v. g. NWDK-Konto gutgeschrieben sind."
Weitere Einzelheiten stehen im Fachorgan "BUDOKA", was jedem NWJV-Verein vorliegt oder über die Geschäftsstelle des NWJV bezogen werden kann.
Ebenso stehen die Kreis-Dan-Vorsitzenden des NWDK für Nachfragen zur Verfügung.
 
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